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Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft (AG) · Wien, Österreich · LEI 529900GEKM7J1289P743
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft ist in Österreich registriert und im Register „Firmenbuch“ unter der Nummer 74803f eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiengesellschaft (AG). Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 4 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 4 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 23. Januar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 8. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 23. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformAktiengesellschaft (AG)
RegisterFirmenbuch · Website des Registers
Registernummer74803f
RegisterstelleBundesministerium für Justiz
RechtsordnungÖsterreich
SitzanschriftJakov-Lind-Straße 15, 1020 Wien, Österreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)24.11.1986
LEI529900GEKM7J1289P743
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.01.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert08.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung23.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft diese Einheit
AX Travel Management GmbH Österreich abgelaufen
Eurotours Gesellschaft m.b.H. Österreich
Ruefa GmbH Österreich
Verkehrsbüro Finanzmanagement GmbH Österreich
Gesamte Gruppe ansehen: 4 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (4)