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PACIFIC COAST BANKERS' BANCSHARES

For-Profit Corporation General Stock (Corporation) · WALNUT CREEK, Vereinigte Staaten · LEI 549300NVRYZPQ6BD1O96
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

PACIFIC COAST BANKERS' BANCSHARES ist in den Vereinigten Staaten registriert und im Register „Business Entity Records“ unter der Nummer 2119707 eingetragen. Die Rechtsform ist For-Profit Corporation General Stock (Corporation). PACIFIC COAST BANKERS' BANCSHARES ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 18. Dezember 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformFor-Profit Corporation General Stock (Corporation)
RegisterBusiness Entity Records · Website des Registers
Registernummer2119707
RegisterstelleSecretary of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-CA)
SitzanschriftC/O MIKE DOHREN, 1255 TREAT BOULEVARD, 94597 WALNUT CREEK, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung1255 TREAT BOULEVARD, 94597 WALNUT CREEK, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)08.09.1998
LEI549300NVRYZPQ6BD1O96
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.12.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung04.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

PACIFIC COAST BANKERS' BANCSHARES diese Einheit
Pacific Coast Bankers' Bank Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)