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PAM HOLDING A/S

Aktieselskab (A/S) · AABYHOEJ, Dänemark · LEI 213800ET7TVPOECSST77
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

PAM HOLDING A/S ist in Dänemark registriert und im Register „Zentrales Unternehmensregister (CVR)“ unter der Nummer 27249906 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktieselskab (A/S) – Aktiengesellschaft (Dänemark). PAM HOLDING A/S ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 3. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 5. Januar 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 4. Januar 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 4. Januar 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAktieselskab (A/S)
Aktiengesellschaft (Dänemark)
RegisterZentrales Unternehmensregister (CVR) · Website des Registers
Registernummer27249906
RegisterstelleErhvervsstyrelsen
RechtsordnungDänemark
SitzanschriftBjarkesvej 30, 8230 AABYHOEJ, Dänemark
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.06.2003
LEI213800ET7TVPOECSST77
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben03.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert05.01.2024
Nächste LEI-Erneuerung04.01.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

PAM HOLDING A/S diese Einheit
LINDBERG A/S Dänemark abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)