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Pendal Group Limited

Public Company limited by shares (Ltd) · Sydney, Australien · LEI 254900CCBELY442C2M10
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Pendal Group Limited ist in Australien registriert und im Register „Australian Business Register“ unter der Nummer 28 126 385 822 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Company limited by shares (Ltd) – Aktiengesellschaft (Australien). Pendal Group Limited ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 18. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 26. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Company limited by shares (Ltd)
Aktiengesellschaft (Australien)
RegisterAustralian Business Register · Website des Registers
Registernummer28 126 385 822
RegisterstelleAustralian Business Register of the Australian Taxation Office
RechtsordnungAustralien
SitzanschriftLevel 14, 123 Pitt Street, 2000 Sydney, Australien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)05.07.2007
LEI254900CCBELY442C2M10
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung26.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Pendal Group Limited diese Einheit
Pendal Fund Services Limited Australien
Pendal Institutional Limited Australien
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)