ENDEFR
Startseite › Vereinigte Staaten › PENN ENGINEERING & MANUFACTURING CORP.

PENN ENGINEERING & MANUFACTURING CORP.

Corporation · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 549300U5YQ9T9N3SZ021
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

PENN ENGINEERING & MANUFACTURING CORP. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Corporation – Kapitalgesellschaft (Corporation) (Vereinigte Staaten). PENN ENGINEERING & MANUFACTURING CORP. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 13. Juni 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 25. Mai 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 24. Mai 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 24. Mai 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformCorporation
Kapitalgesellschaft (Corporation) (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer385021
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
Sitzanschrift251 LITTLE FALLS DRIVE, 19808 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.12.1942
LEI549300U5YQ9T9N3SZ021
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben13.06.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert25.05.2024
Nächste LEI-Erneuerung24.05.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

PENN ENGINEERING & MANUFACTURING CORP. diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.