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PERELLA WEINBERG PARTNERS GROUP LP

Limited Partnership · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 54930083VZ70TP3OJU88
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

PERELLA WEINBERG PARTNERS GROUP LP ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). PERELLA WEINBERG PARTNERS GROUP LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 6. Februar 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 22. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 22. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer4193447
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O CORPORATION SERVICE COMPANY, 251 LITTLE FALLS DRIVE, 19808 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung251 LITTLE FALLS DRIVE, 19808 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.07.2006
LEI54930083VZ70TP3OJU88
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.02.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert22.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung22.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

PERELLA WEINBERG PARTNERS GROUP LP diese Einheit
TUDOR, PICKERING, HOLT & CO. SECURITIES - CANADA, ULC Kanada

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)