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PLASDENE GLASS-PAK PTY. LIMITED

Limited Proprietary Company (Proprietary Limited) · MILPERRA, Australien · LEI 984500CD83F741E8A218
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

PLASDENE GLASS-PAK PTY. LIMITED ist in Australien registriert und im Register „Gesellschaftsregister (ASIC)“ unter der Nummer 003 238 373 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Proprietary Company (Proprietary Limited) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Australien). PLASDENE GLASS-PAK PTY. LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 10. September 2024 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 18. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 16. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Proprietary Company (Proprietary Limited)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Australien)
RegisterGesellschaftsregister (ASIC) · Website des Registers
Registernummer003 238 373
RegisterstelleThe Australian Securities and Investment Commission (ASIC)
RechtsordnungAustralien
Sitzanschrift6 SHERIDAN CLOSE, 2214 MILPERRA, Australien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)10.02.1987
LEI984500CD83F741E8A218
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben10.09.2024
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert18.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung16.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

PLASDENE GLASS-PAK PTY. LIMITED diese Einheit
PLASDENE GLASS-PAK LIMITED Neuseeland abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)