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POPULAR VEHICLES AND SERVICES LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · COCHIN, Indien · LEI 335800VFTJ37948WWK62
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

POPULAR VEHICLES AND SERVICES LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L50102KL1983PLC003741 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). POPULAR VEHICLES AND SERVICES LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 7 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten sind 7 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 28. Februar 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 27. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL50102KL1983PLC003741
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftKUTTUKARAN CENTRE, MAMANGALAM, 682025 COCHIN, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)04.07.1983
LEI335800VFTJ37948WWK62
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben28.02.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung27.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Gesamte Gruppe ansehen: 7 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (7)