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PRATHIMA INFRASTRUCTURE LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · HYDERABAD, Indien · LEI 335800UPLG77Y9QM6C20
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

PRATHIMA INFRASTRUCTURE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U45200TG1991PLC013599 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). PRATHIMA INFRASTRUCTURE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 16. November 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 8. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU45200TG1991PLC013599
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftPRATHIMA, JUBILEE HILLS PLOT NO. 213, ROAD NO.1, FILM NAGAR, 500096 HYDERABAD, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.12.1991
LEI335800UPLG77Y9QM6C20
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben16.11.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert08.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung15.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

PRATHIMA INFRASTRUCTURE LIMITED diese Einheit
HYDERABAD AIRLINES PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)