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PROSPERITY CAPITAL MANAGEMENT LIMITED

company limited by shares (Ltd) · GEORGE TOWN, Kaimaninseln · LEI 213800CV7UX9G3SRMD62
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

PROSPERITY CAPITAL MANAGEMENT LIMITED ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer HT-65221 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln). PROSPERITY CAPITAL MANAGEMENT LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 11. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
RegisternummerHT-65221
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O THE HARBOUR TRUST CO, LTD., P.O. BOX 897, KY1-1103 GEORGE TOWN, Kaimaninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)02.08.2016
LEI213800CV7UX9G3SRMD62
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben11.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung15.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

PROSPERITY CAPITAL MANAGEMENT LIMITED diese Einheit
PROSPERITY CAPITAL MANAGEMENT (UK) LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)