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Public Investment Fund

Sovereign Wealth Fund · Riyadh, Saudi-Arabien · LEI 558600EF1LZ82YHRMV66
LEI aktivstaatliche StelleKonzernmutter

Kurzprofil

Public Investment Fund ist in Saudi-Arabien registriert. Public Investment Fund ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 13 Tochtergesellschaften in 3 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 10 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 5 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 16. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 26. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSovereign Wealth Fund
RechtsordnungSaudi-Arabien
SitzanschriftAl-Nakheel, 11452 Riyadh, Saudi-Arabien
Kategoriestaatliche Stelle · Zentralregierung
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)16.08.1971
LEI558600EF1LZ82YHRMV66
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben16.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung26.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Public Investment Fund diese Einheit
Golden Lattice Investments Company Saudi-Arabien abgelaufen
Metal Crest Investment Company Saudi-Arabien
Oak eagle International Investment Company Saudi-Arabien
Perch company Saudi-Arabien
Saudi Egyptian Investment Company Saudi-Arabien
Saudi Information Technology Company Saudi-Arabien abgelaufen
Saudi Omani Investment Company Saudi-Arabien abgelaufen
Saudi Real Estate Refinance Company Saudi-Arabien abgelaufen
und 2 weitere
Gesamte Gruppe ansehen: 13 Tochtergesellschaften in 3 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (10)