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QUALITYTECH, LP

Limited Partnership · Wilmington, Vereinigte Staaten · LEI 549300GWD2FYVWRWCZ90
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

QUALITYTECH, LP ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). QUALITYTECH, LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 6. April 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 25. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer4717485
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O Corporation Service Company, 251 Little Falls Drive, 19808 Wilmington, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung12851 Foster Street, 66213 Overland Park, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)05.08.2009
LEI549300GWD2FYVWRWCZ90
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.04.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung25.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

QUALITYTECH, LP diese Einheit
QUALITY INVESTMENT PROPERTIES, SUWANEE, LLC Vereinigte Staaten
QUALITY TECHNOLOGY SERVICES, LLC Vereinigte Staaten
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)