ENDEFR
Startseite › Italien › QUICK S.P.A.

QUICK S.P.A.

Società Per Azioni (SPA) · RAVENNA, Italien · LEI 8156003CC617A2EF6359
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

QUICK S.P.A. ist in Italien registriert und im Register „Unternehmensregister (Registro delle Imprese)“ unter der Nummer 02181450400 eingetragen. Die Rechtsform ist Società Per Azioni (SPA) – Aktiengesellschaft (Italien). QUICK S.P.A. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 5. Juni 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 7. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 5. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSocietà Per Azioni (SPA)
Aktiengesellschaft (Italien)
RegisterUnternehmensregister (Registro delle Imprese) · Website des Registers
Registernummer02181450400
RegisterstelleInfocamere (La Società di Informatica delle Camere di Commercio Italiana)
RechtsordnungItalien
SitzanschriftVIA PIANGIPANE, 120/A (PIANGIPANE), 48124 RAVENNA, Italien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)11.03.1992
LEI8156003CC617A2EF6359
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben05.06.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert07.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung05.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

QUICK S.P.A. diese Einheit
C.A.T.T. S.R.L. Italien
NEMO INDUSTRIE S.P.A. Italien
SANGUINETI S.R.L. Italien
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)