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R.M. Driessen Beheer Rotterdam B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Rotterdam, Niederlande · LEI 724500UJDN0JDUYTK687
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

R.M. Driessen Beheer Rotterdam B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 24405135 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). R.M. Driessen Beheer Rotterdam B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 15. Dezember 2023 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer24405135
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftIndustrieweg 161, 3044AS Rotterdam, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)22.12.2006
LEI724500UJDN0JDUYTK687
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben15.12.2023
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung15.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

R.M. Driessen Beheer Rotterdam B.V. diese Einheit
Verstegen Spice Group B.V. Niederlande

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)