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R2R Kamerbeek Beheer B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Voorhout, Niederlande · LEI 724500CQYLUQ8ZGQP238
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

R2R Kamerbeek Beheer B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 27258005 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). R2R Kamerbeek Beheer B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 31. Januar 2024 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 31. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 31. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer27258005
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftOude Herenweg 12, 2215RZ Voorhout, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.03.2003
LEI724500CQYLUQ8ZGQP238
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben31.01.2024
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert31.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung31.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

R2R Kamerbeek Beheer B.V. diese Einheit
Vegro Holding B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)