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RANK GROUP LIMITED

Limited Liability Company (Ltd) · Auckland, Neuseeland · LEI 549300RCE7BLJ91N0818
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

RANK GROUP LIMITED ist in Neuseeland registriert und im Register „Companies Register“ unter der Nummer 921169 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Liability Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neuseeland). RANK GROUP LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 13. Januar 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neuseeland)
RegisterCompanies Register · Website des Registers
Registernummer921169
RegisterstelleCompanies Office (Ministry of Business Innovation and Employment)
RechtsordnungNeuseeland
SitzanschriftFloor 9, Auckland Central, 1010 Auckland, Neuseeland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)12.08.1998
LEI549300RCE7BLJ91N0818
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben13.01.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung19.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

RANK GROUP LIMITED diese Einheit
RANK TREASURY LIMITED Neuseeland
RANK GROUP NORTH AMERICA, INC. Vereinigte Staaten abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)