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Rapaport Flagship Limited

company limited by shares (Ltd) · Road Town, Britische Jungferninseln · LEI 5493007TG2NGYZWRYW54
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Rapaport Flagship Limited ist auf den Britischen Jungferninseln registriert und im Register „Register of Companies“ unter der Nummer 1915663 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln). Rapaport Flagship Limited ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 1. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 24. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln)
RegisterRegister of Companies · Website des Registers
Registernummer1915663
RegisterstelleRegistry of Corporate Affairs (British Virgin Islands Financial Services Commission)
RechtsordnungBritische Jungferninseln
Sitzanschrift1st Floor, Columbus Centre, P.O. Box 2283, VG1110 Road Town, Britische Jungferninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)07.06.2016
LEI5493007TG2NGYZWRYW54
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben01.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung24.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Rapaport Flagship Limited diese Einheit
Rapaport Flagship LLC Vereinigte Staaten abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)