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RENFREWSHIRE COUNCIL

Government Entity · PAISLEY, Vereinigtes Königreich · LEI 213800QG6GRJCGXM6I58
LEI abgelaufenstaatliche StelleKonzernmutter

Kurzprofil

RENFREWSHIRE COUNCIL ist im Vereinigten Königreich registriert. Die Rechtsform ist Government Entity. RENFREWSHIRE COUNCIL ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 26. September 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 27. September 2022 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 26. September 2022 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 26. September 2022 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformGovernment Entity
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftRENFREWSHIRE HOUSE, COTTON STREET, PA1 1AN PAISLEY, Vereinigtes Königreich
Kategoriestaatliche Stelle · Kommunalverwaltung
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.09.2017
LEI213800QG6GRJCGXM6I58
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben26.09.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert27.09.2022
Nächste LEI-Erneuerung26.09.2022
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

RENFREWSHIRE COUNCIL diese Einheit
PAISLEY COMMON GOOD FUND Vereinigtes Königreich abgelaufen
RENFREW COMMON GOOD FUND Vereinigtes Königreich abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)