ENDEFR
Startseite › Niederlande › Rijnweyde Beheer B.V.

Rijnweyde Beheer B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Rijnsburg, Niederlande · LEI 7245006L9FM1O3WH5S77
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Rijnweyde Beheer B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 28084531 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Rijnweyde Beheer B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 30. Mai 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 30. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 30. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer28084531
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftLaan van Verhof 65, 2231DZ Rijnsburg, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.12.1999
LEI7245006L9FM1O3WH5S77
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben30.05.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert30.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung30.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Rijnweyde Beheer B.V. diese Einheit
EZ Flower B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)