ENDEFR
Startseite › Niederlande › Roba Holding B.V.

Roba Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · IJsselstein, Niederlande · LEI 724500U0WGACGB6J5G39
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Roba Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 30040652 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Roba Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 20. Mai 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 20. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer30040652
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftZomerdijk 27, 3402MJ IJsselstein, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.07.1937
LEI724500U0WGACGB6J5G39
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben20.05.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung20.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Roba Holding B.V. diese Einheit
ROBA METALS LIMITED Vereinigtes Königreich
KBM Master Alloys B.V. Niederlande
Roba Metals B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)