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RULEBREAKER HOLDING ApS

Anpartsselskab (ApS) · København SV, Dänemark · LEI 894500KWAU2DAO98XD05
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

RULEBREAKER HOLDING ApS ist in Dänemark registriert und im Register „Zentrales Unternehmensregister (CVR)“ unter der Nummer 35661964 eingetragen. Die Rechtsform ist Anpartsselskab (ApS) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Dänemark). RULEBREAKER HOLDING ApS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. Der LEI wurde am 19. April 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 26. Februar 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 26. Februar 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 26. Februar 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAnpartsselskab (ApS)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Dänemark)
RegisterZentrales Unternehmensregister (CVR) · Website des Registers
Registernummer35661964
RegisterstelleErhvervsstyrelsen
RechtsordnungDänemark
SitzanschriftMartin Luther Kings Vej 23, 6 th, 2450 København SV, Dänemark
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.11.2013
LEI894500KWAU2DAO98XD05
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben19.04.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert26.02.2024
Nächste LEI-Erneuerung26.02.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

RULEBREAKER HOLDING ApS diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.