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S KANT HEALTHCARE LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · MUMBAI, Indien · LEI 335800QIEAS4ZR3PH846
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

S KANT HEALTHCARE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U24230MH1996PLC098246 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). S KANT HEALTHCARE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 17. April 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 16. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU24230MH1996PLC098246
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftA/3 SHIVSAGAR ESTATE,, NORTH WING, 400018 MUMBAI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)17.03.1996
LEI335800QIEAS4ZR3PH846
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben17.04.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung16.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

S KANT HEALTHCARE LIMITED diese Einheit
S Kant East Africa Ltd Uganda

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)