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SABINA ESTATES GROUP HOLDINGS LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · Altrincham, Vereinigtes Königreich · LEI 98450011D9D73D8EDF47
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SABINA ESTATES GROUP HOLDINGS LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 09874234 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). SABINA ESTATES GROUP HOLDINGS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 27. Juli 2023 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 28. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 27. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer09874234
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift3rd Floor 1 Ashley Road, WA14 2DT Altrincham, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)16.11.2015
LEI98450011D9D73D8EDF47
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben27.07.2023
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert28.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung27.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SABINA ESTATES GROUP HOLDINGS LIMITED diese Einheit
SABINA ESTATES SPAIN LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)