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SANCUS CAPITAL SELECT MASTER FUND, LTD.

exempted limited partnership (ELP) · Grand Cayman George Town, Kaimaninseln · LEI 549300SKI9E7612JQD05
LEI aktivFondsKonzernmutter

Kurzprofil

SANCUS CAPITAL SELECT MASTER FUND, LTD. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer 225739 eingetragen. Die Rechtsform ist exempted limited partnership (ELP). SANCUS CAPITAL SELECT MASTER FUND, LTD. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 18. Dezember 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformexempted limited partnership (ELP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
Registernummer225739
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftP. O. Box 1344, SIX Cricket Square, KY1-1108 Grand Cayman George Town, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung1325 AVENUE OF THE AMERICAS, 28TH FLOOR, 10019 NEW YORK, Vereinigte Staaten
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)04.05.2009
LEI549300SKI9E7612JQD05
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.12.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SANCUS CAPITAL SELECT MASTER FUND, LTD. diese Einheit
SANCUS OPPORTUNITIES II LTD. Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)