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Sanvar Oirlo Beheer B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Oirlo, Niederlande · LEI 724500TX7W0DSROXMI51
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Sanvar Oirlo Beheer B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 72998040 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Sanvar Oirlo Beheer B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 15. Februar 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer72998040
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftMeerloseweg 7, 5808AM Oirlo, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.10.2018
LEI724500TX7W0DSROXMI51
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben15.02.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung15.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Sanvar Oirlo Beheer B.V. diese Einheit
Sanvar Oirlo B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)