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SBPL INFRASTRUCTURE LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · HYDERABAD, Indien · LEI 335800TACRZOL2UK7F57
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SBPL INFRASTRUCTURE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U99999TG1996PLC025761 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). SBPL INFRASTRUCTURE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 18. März 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 13. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU99999TG1996PLC025761
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift8-2-272, PLOT NO.4,ROAD NO.1 BANJARA HILLS, 500034 HYDERABAD, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)19.11.1996
LEI335800TACRZOL2UK7F57
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.03.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung13.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SBPL INFRASTRUCTURE LIMITED diese Einheit
G.S.G.BUILDERS & INFRASTRUCTURE LIMITED Indien
VANSH BUILDERS PRIVATE LIMITED Indien
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (2)