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SEATTLE BANCSHARES, INC.

Profit Corporation (corp.) · Seattle, Vereinigte Staaten · LEI 549300LR1OXWIF642T45
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

SEATTLE BANCSHARES, INC. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Profit Corporation (corp.). SEATTLE BANCSHARES, INC. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 25. August 2022 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 21. Juli 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 20. Juli 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 20. Juli 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformProfit Corporation (corp.)
Register · Website des Registers
Registernummer604 911 317
RegisterstelleCorporations Division (Office of the Secretary of State)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-WA)
Sitzanschrift401 Union Street Floor 2900, 98101 Seattle, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.12.2016
LEI549300LR1OXWIF642T45
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben25.08.2022
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert21.07.2024
Nächste LEI-Erneuerung20.07.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SEATTLE BANCSHARES, INC. diese Einheit
Seattle Bank Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)