ENDEFR
Startseite › Indien › SHALBY LIMITED

SHALBY LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · AHMEDABAD, Indien · LEI 335800RVKD2F29DRCR78
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SHALBY LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L85110GJ2004PLC044667 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). SHALBY LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 25. März 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 17. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 24. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL85110GJ2004PLC044667
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftOPP: KARNAWATI CLUB,, SARKHEJ GANDHINAGAR HIGHWAY, 380015 AHMEDABAD, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.08.2004
LEI335800RVKD2F29DRCR78
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben25.03.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert17.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung24.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SHALBY LIMITED diese Einheit
SHALBY MEDTECH LIMITED Indien
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)