ENDEFR
Startseite › Vereinigte Staaten › SHEPHERD OF THE VALLEY LUTHERAN RETIREMENT SERVICES, INC.

SHEPHERD OF THE VALLEY LUTHERAN RETIREMENT SERVICES, INC.

Corporation (Nonprofit) · AUSTINTOWN, Vereinigte Staaten · LEI 549300BDV1SC46TEM269
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SHEPHERD OF THE VALLEY LUTHERAN RETIREMENT SERVICES, INC. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Corporation (Nonprofit). SHEPHERD OF THE VALLEY LUTHERAN RETIREMENT SERVICES, INC. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 22. August 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 8. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 8. Oktober 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformCorporation (Nonprofit)
Register · Website des Registers
Registernummer419304
RegisterstelleCorporation Database (Ohio Secretary of State)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-OH)
SitzanschriftC/O RICHARD LIMONGI, 5525 SILICA ROAD, 44515 AUSTINTOWN, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung5525 SILICA ROAD, 44515 AUSTINTOWN, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)03.01.1972
LEI549300BDV1SC46TEM269
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben22.08.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert08.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung08.10.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SHEPHERD OF THE VALLEY LUTHERAN RETIREMENT SERVICES, INC. diese Einheit
SHEPHERD'S FOUNDATION Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)