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SMALL INDUSTRIES DEVELOPMENT BANK OF INDIA

Public Financial Institutions · LUCKNOW, Indien · LEI 3358003NTGA2D7D31E14
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SMALL INDUSTRIES DEVELOPMENT BANK OF INDIA ist in Indien registriert und im Register „Government Gazette“ unter der Nummer 39 OF 1989 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Financial Institutions. SMALL INDUSTRIES DEVELOPMENT BANK OF INDIA ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 28. Juli 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 9. Juni 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 27. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Financial Institutions
RegisterGovernment Gazette · Website des Registers
Registernummer39 OF 1989
RegisterstelleDirectorate of Printing and Department of Publications - Gazette of India
RechtsordnungIndien
SitzanschriftSIDBI TOWER, 15, ASHOK MARG, 226001 LUCKNOW, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.04.1990
LEI3358003NTGA2D7D31E14
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben28.07.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert09.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung27.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SMALL INDUSTRIES DEVELOPMENT BANK OF INDIA diese Einheit
MICRO UNITS DEVELOPMENT & REFINANCE AGENCY LIMITED Indien
SIDBI VENTURE CAPITAL LIMITED Indien
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)