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SPRINTO TECHNOLOGY PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · Bangalore, Indien · LEI 984500EF839AC5CF4D47
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SPRINTO TECHNOLOGY PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U72200KA2019PTC129157 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). SPRINTO TECHNOLOGY PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 13. Januar 2022 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 13. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU72200KA2019PTC129157
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift4th floor, 91 Spring Board, 175 & 176 Bannerghatta Main Road, Dollars Colony, 560076 Bangalore, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.10.2019
LEI984500EF839AC5CF4D47
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben13.01.2022
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung13.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SPRINTO TECHNOLOGY PRIVATE LIMITED diese Einheit
Sprinto Inc Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)