ENDEFR
Startseite › Vereinigtes Königreich › ST ANDREWS LINKS TRUST

ST ANDREWS LINKS TRUST

CHARITY · ST ANDREWS, Vereinigtes Königreich · LEI 213800LH1Q25SW7UKX45
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

ST ANDREWS LINKS TRUST ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Scottish Charity Register“ unter der Nummer SC006161 eingetragen. ST ANDREWS LINKS TRUST ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 14. Februar 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Februar 2020 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 14. Februar 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 14. Februar 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformCHARITY
RegisterScottish Charity Register · Website des Registers
RegisternummerSC006161
RegisterstelleScottish Charity Regulator
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftPILMOUR HOUSE, KY16 9SF ST ANDREWS, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI213800LH1Q25SW7UKX45
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben14.02.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.02.2020
Nächste LEI-Erneuerung14.02.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ST ANDREWS LINKS TRUST diese Einheit
THE HOME OF GOLF LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)