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ST ATHENA GLOBAL HOLDINGS LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · STOKE-ON-TRENT, Vereinigtes Königreich · LEI 213800Q3DHP71FFPLS22
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ST ATHENA GLOBAL HOLDINGS LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 10196536 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). ST ATHENA GLOBAL HOLDINGS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 24. August 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 24. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer10196536
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftC/O STEELITE INTERNATIONAL LIMITED, ORME STREET, BURSLEM, ST6 3RB STOKE-ON-TRENT, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)24.05.2016
LEI213800Q3DHP71FFPLS22
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.08.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung24.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ST ATHENA GLOBAL HOLDINGS LIMITED diese Einheit
STEELITE INTERNATIONAL LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)