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STANNAH LIFTS HOLDINGS LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · ANDOVER, Vereinigtes Königreich · LEI 549300Y7FWQ0XY757H94
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

STANNAH LIFTS HOLDINGS LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 00686996 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). STANNAH LIFTS HOLDINGS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 6. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer00686996
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftWATT CLOSE, EAST PORTWAY, SP10 3SD ANDOVER, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.03.1961
LEI549300Y7FWQ0XY757H94
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

STANNAH LIFTS HOLDINGS LIMITED diese Einheit
STANNAH STAIRLIFTS LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)