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STAR-WEST JV II, LP

Limited Partnership · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 549300IIVDWLQY2C8H75
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

STAR-WEST JV II, LP ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). STAR-WEST JV II, LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 10 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 13. November 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 31. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer5378813
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O THE CORPORATION TRUST COMPANY, CORPORATION TRUST CENTER, 19801 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung591 West Putnam Avenue, 06830 Greenwich, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)06.08.2013
LEI549300IIVDWLQY2C8H75
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben13.11.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert31.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung19.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

STAR-WEST JV II, LP diese Einheit
SOUTHLAKE INDIANA LLC Vereinigte Staaten
Starwood West Limited Britische Jungferninseln
Gesamte Gruppe ansehen: 10 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)