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Starwood Capital Hospitality Fund I-2, L.P.

Limited Partnership · Wilmington, Vereinigte Staaten · LEI 549300XWIX39KRS0OP56
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Starwood Capital Hospitality Fund I-2, L.P. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). Starwood Capital Hospitality Fund I-2, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 3 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 3. April 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 27. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 10. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer3949415
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O The Corporation Trust Company, Corporation Trust Center, 19801 Wilmington, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung591 West Putnam Avenue, 06830 Greenwich, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.04.2005
LEI549300XWIX39KRS0OP56
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben03.04.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert27.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung10.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Starwood Capital Hospitality Fund I-2, L.P. diese Einheit
I-3/I-2 HOLDINGS 1, L.P. Vereinigtes Königreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 3 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)