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Stichting Bewindvoering Kinderen Rolf Ibsen

stichting · Soest, Niederlande · LEI 7245007UQ4AODPVH7085
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Stichting Bewindvoering Kinderen Rolf Ibsen ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 32075739 eingetragen. Die Rechtsform ist stichting. Stichting Bewindvoering Kinderen Rolf Ibsen ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 15. Januar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. Januar 2019 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 15. Januar 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 15. Januar 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformstichting
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer32075739
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
Sitzanschriftvan Lyndenlaan 16, 3768MG Soest, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)16.08.1999
LEI7245007UQ4AODPVH7085
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben15.01.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.01.2019
Nächste LEI-Erneuerung15.01.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Stichting Bewindvoering Kinderen Rolf Ibsen diese Einheit
Rohib Beheer B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)