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Stjarnan ehf.

Einkahlutafélag (ehf.) · Reykjavík, Island · LEI 5493008CWLEKFZ04CE06
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Stjarnan ehf. ist in Island registriert und im Register „Fyrirtækjaskrá RSK“ unter der Nummer 4109490169 eingetragen. Die Rechtsform ist Einkahlutafélag (ehf.). Stjarnan ehf. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 10. Januar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. Juli 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 19. Juli 2026 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 19. Juli 2026 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformEinkahlutafélag (ehf.)
RegisterFyrirtækjaskrá RSK · Website des Registers
Registernummer4109490169
RegisterstelleDirectorate of Internal Revenu
RechtsordnungIsland
SitzanschriftSuðurlandsbraut 46, 108 Reykjavík, Island
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.09.1949
LEI5493008CWLEKFZ04CE06
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben10.01.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung19.07.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Stjarnan ehf. diese Einheit
Sjöstjarnan ehf. Island abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)