STONEPEAK PARTNERS LP
Limited Partnership · Wilmington, Vereinigte Staaten · LEI 54930038HGRPX0ASN891
LEI aktivKonzernmutter
Kurzprofil
STONEPEAK PARTNERS LP ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). STONEPEAK PARTNERS LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 6. April 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 20. Juli 2027 fällig.
Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.
Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)
Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.
Stammdaten
| Rechtsform | Limited Partnership Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten) |
|---|---|
| Register | · Website des Registers |
| Registernummer | 4958360 |
| Registerstelle | Division of Corporations, Department of State |
| Rechtsordnung | Vereinigte Staaten (US-DE) |
| Sitzanschrift | C/O The Corporation Trust Company, Corporation Trust Center, 19801 Wilmington, Vereinigte Staaten |
| Anschrift der Hauptverwaltung | 25th Floor, 10022 New York, Vereinigte Staaten |
| Kategorie | Unternehmen oder sonstige juristische Person |
| Status | aktiv |
| Gründung (laut GLEIF) | 23.03.2011 |
| LEI | 54930038HGRPX0ASN891 |
| LEI-Status | aktiv |
| LEI erstmals vergeben | 06.04.2018 |
| LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert | 20.07.2026 |
| Nächste LEI-Erneuerung | 20.07.2027 |
| Bestätigung des LEI-Datensatzes | vollständig bestätigt |
Konzernzugehörigkeit
STONEPEAK PARTNERS LP diese Einheit
Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet
- Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
- Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.