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SUNDARAM MUTUAL FUND

Mutual Fund · CHENNAI, Indien · LEI 335800QDGDY5PCN34581
LEI aktivFondsKonzernmutter

Kurzprofil

SUNDARAM MUTUAL FUND ist in Indien registriert und im Register „Securities Commission“ unter der Nummer MF/034/97/2 eingetragen. Die Rechtsform ist Mutual Fund. SUNDARAM MUTUAL FUND ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 20. März 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 29. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformMutual Fund
RegisterSecurities Commission · Website des Registers
RegisternummerMF/034/97/2
RegisterstelleSecurities and Exchange Board of India (SEBI)
RechtsordnungIndien
SitzanschriftNO.21, PATULLOS ROAD,, ANNA SALAI,, 600002 CHENNAI, Indien
Anschrift der HauptverwaltungC/O SUNDARAM ASSET MANAGEMENT COMPANY LIMITED, SUNDARAM TOWERS,, 600014 CHENNAI, Indien
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.08.1996
LEI335800QDGDY5PCN34581
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben20.03.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert29.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung19.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SUNDARAM MUTUAL FUND diese Einheit
SUNDARAM MUTUAL FUND - SUNDARAM EQUITY FUND Indien abgelaufen
SUNDARAM MUTUAL FUND - SUNDARAM FIXED TERM PLAN-IS Indien abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)