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SUNDRAM FASTENERS LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · CHENNAI, Indien · LEI 3358003EQ1YWXUE2HH94
LEI aktiv

Kurzprofil

SUNDRAM FASTENERS LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L35999TN1962PLC004943 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 9. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 5. Oktober 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 8. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL35999TN1962PLC004943
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift98-A, VII FLOOR, DR. RADHAKRISHNAN SALAI,7TH FLOOR MYLAPORE, 600004 CHENNAI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.12.1962
LEI3358003EQ1YWXUE2HH94
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert05.10.2026
Nächste LEI-Erneuerung08.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SUNDRAM FASTENERS LIMITED diese Einheit
TVS UPASANA LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung.

Direkte Tochtergesellschaften (1)