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SUPERTRON ELECTRONICS PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · KOLKATA, Indien · LEI 335800EQA42E6WGOR193
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SUPERTRON ELECTRONICS PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U32109WB1993PTC058211 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). SUPERTRON ELECTRONICS PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 7. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. November 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU32109WB1993PTC058211
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift2 COPER LANE HARE STREET, 700001 KOLKATA, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)22.03.1993
LEI335800EQA42E6WGOR193
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben07.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.11.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SUPERTRON ELECTRONICS PRIVATE LIMITED diese Einheit
PROINTEKGLOBAL INNOVATIONS PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)