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SUPRAJIT ENGINEERING LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · BANGALORE, Indien · LEI 335800VMF199CMOTOR83
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SUPRAJIT ENGINEERING LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L29199KA1985PLC006934 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). SUPRAJIT ENGINEERING LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 9. Januar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 8. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL29199KA1985PLC006934
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftN0. 100 & 101, BOMMASANDRA INDUSTRIAL AREA, 560099 BANGALORE, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.05.1985
LEI335800VMF199CMOTOR83
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.01.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert08.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung04.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SUPRAJIT ENGINEERING LIMITED diese Einheit
SUPRAJIT AUTOMOTIVE PRIVATE LIMITED Indien
SUPRAJIT USA INC. Vereinigte Staaten abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)