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Syncasso Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Utrecht, Niederlande · LEI 7245004XNTH14EKGHA82
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Syncasso Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 64144933 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Syncasso Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 20. Januar 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 20. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer64144933
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftEuclideslaan 1, 3584BL Utrecht, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)18.09.2015
LEI7245004XNTH14EKGHA82
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben20.01.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung20.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Syncasso Holding B.V. diese Einheit
Groenewegen en Partners Holding B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)