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TELECOMMUNICATIONS CONSULTANTS INDIA LIMITED

Government Company · NEW DELHI, Indien · LEI 335800W2PJPUCD56CD52
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

TELECOMMUNICATIONS CONSULTANTS INDIA LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U74999DL1978GOI008911 eingetragen. Die Rechtsform ist Government Company. TELECOMMUNICATIONS CONSULTANTS INDIA LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 26. März 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 26. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGovernment Company
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU74999DL1978GOI008911
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftTCIL BHAWAN, GREATER KAILASH - I, 110048 NEW DELHI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.03.1978
LEI335800W2PJPUCD56CD52
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben26.03.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung26.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

TELECOMMUNICATIONS CONSULTANTS INDIA LIMITED diese Einheit
TCIL BINA TOLL ROAD LIMITED Indien abgelaufen
TCIL LAKHNADONE TOLL ROAD LIMITED Indien abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)