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THE CARLYLE GROUP INC.

Corporation · Wilmington, Vereinigte Staaten · LEI 529900NGGVF94UK6PG95
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

THE CARLYLE GROUP INC. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Corporation – Kapitalgesellschaft (Corporation) (Vereinigte Staaten). THE CARLYLE GROUP INC. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 10 Tochtergesellschaften in 6 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 2. November 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 20. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformCorporation
Kapitalgesellschaft (Corporation) (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer5011921
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O The Corporation Trust Company, Corporation Trust Center, 19801 Wilmington, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung1001 Pennsylvania Avenue, 20004 Washington, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)18.07.2011
LEI529900NGGVF94UK6PG95
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben02.11.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung20.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

THE CARLYLE GROUP INC. diese Einheit
Exiger Canada, Inc. Kanada
CG SUBSIDIARY HOLDINGS L.L.C. Vereinigte Staaten
Gesamte Gruppe ansehen: 10 Tochtergesellschaften in 6 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)