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THE CHANCELLOR MASTERS AND SCHOLARS OF THE UNIVERSITY OF OXFORD

CHARITY · OXFORD, Vereinigtes Königreich · LEI 5493009OEHU6YS545T65
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

THE CHANCELLOR MASTERS AND SCHOLARS OF THE UNIVERSITY OF OXFORD ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Register of Learning Providers“ unter der Nummer 10007774 eingetragen. THE CHANCELLOR MASTERS AND SCHOLARS OF THE UNIVERSITY OF OXFORD ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 17. Dezember 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 28. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 3. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformCHARITY
RegisterRegister of Learning Providers · Website des Registers
Registernummer10007774
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftUNIVERSITY OFFICES, WELLINGTON SQUARE, OX1 2JD OXFORD, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)17.12.2012
LEI5493009OEHU6YS545T65
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben17.12.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert28.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung03.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

THE CHANCELLOR MASTERS AND SCHOLARS OF THE UNIVERSITY OF OXFORD diese Einheit
OXFORD UNIVERSITY ENDOWMENT MANAGEMENT LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)