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THE GIBSON O'NEILL COMPANY LIMITED

LIMITED · MIDDLESBROUGH, Vereinigtes Königreich · LEI 549300IIUEAKQ2Z6DK32
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

THE GIBSON O'NEILL COMPANY LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 02991817 eingetragen. THE GIBSON O'NEILL COMPANY LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 27. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 31. Juli 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 22. Dezember 2018 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 22. Dezember 2018 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLIMITED
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer02991817
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftBRIGNELL ROAD, RIVERSIDE PARK INDUSTRIAL ESTATE, TS2 1PS MIDDLESBROUGH, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI549300IIUEAKQ2Z6DK32
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben27.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert31.07.2023
Nächste LEI-Erneuerung22.12.2018
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

THE GIBSON O'NEILL COMPANY LIMITED diese Einheit
BULKHAUL LIMITED Vereinigtes Königreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)