THE RENEWABLES INFRASTRUCTURE GROUP (UK) LIMITED
Kurzprofil
THE RENEWABLES INFRASTRUCTURE GROUP (UK) LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 08506871 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). THE RENEWABLES INFRASTRUCTURE GROUP (UK) LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 10. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 25. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. Mai 2027 fällig.
Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.
Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)
Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.
Stammdaten
| Rechtsform | Private Limited Company (Ltd) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich) |
|---|---|
| Register | Unternehmensregister Companies House · Website des Registers |
| Registernummer | 08506871 |
| Registerstelle | Companies House |
| Rechtsordnung | Vereinigtes Königreich |
| Sitzanschrift | LEVEL 7 ONE BARTHOLOMEW CLOSE, BARTS SQUARE, EC1A 7BL LONDON, Vereinigtes Königreich |
| Kategorie | Unternehmen oder sonstige juristische Person |
| Status | aktiv |
| Gründung (laut GLEIF) | 26.04.2013 |
| LEI | 213800629AWE8RLRP909 |
| LEI-Status | aktiv |
| LEI erstmals vergeben | 10.02.2014 |
| LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert | 25.03.2026 |
| Nächste LEI-Erneuerung | 19.05.2027 |
| Bestätigung des LEI-Datensatzes | vollständig bestätigt |
Konzernzugehörigkeit
Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet
- Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
- Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.