ENDEFR
Startseite › Vereinigtes Königreich › THE RENEWABLES INFRASTRUCTURE GROUP (UK) LIMITED

THE RENEWABLES INFRASTRUCTURE GROUP (UK) LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800629AWE8RLRP909
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

THE RENEWABLES INFRASTRUCTURE GROUP (UK) LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 08506871 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). THE RENEWABLES INFRASTRUCTURE GROUP (UK) LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 10. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 25. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer08506871
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftLEVEL 7 ONE BARTHOLOMEW CLOSE, BARTS SQUARE, EC1A 7BL LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.04.2013
LEI213800629AWE8RLRP909
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben10.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert25.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung19.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

THE RENEWABLES INFRASTRUCTURE GROUP (UK) LIMITED diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.