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TIFFANY & CO. (UK) HOLDINGS LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · London, Vereinigtes Königreich · LEI 549300QF4QV4LHA1UI70
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

TIFFANY & CO. (UK) HOLDINGS LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 06500232 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). TIFFANY & CO. (UK) HOLDINGS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 4. Dezember 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer06500232
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift25 Old Bond Street, W1S 4QB London, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)11.02.2008
LEI549300QF4QV4LHA1UI70
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.12.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung18.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

TIFFANY & CO. (UK) HOLDINGS LIMITED diese Einheit
TIFFANY & CO Frankreich
TIFFANY & CO. LIMITED Vereinigtes Königreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)